Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Vertrag

Der Vertrag kommt durch die Bestätigung des Angebots durch das NEUNZEHN03, vertreten durch die Restaurantleitung und dem Kunden zustande

2. Preise

Die Preise bestimmen sich nach der gültigen Preisliste zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Die Preise sind Inklusivpreise und verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sind in der Auftragsbestätigung feste Preise benannt und liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als 6 Monate, ist das Neunzehn03 berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen.

Das Neunzehn03 behält sich das Recht vor, mehrere Veranstaltungen gleichzeitig in den Räumlichkeiten durchzuführen. Sollte eine Gesellschaft Wert darauflegen, die Räumlichkeiten alleine zu nutzen, so ist diese verpflichtet die Alleinnutzungsgebühren komplett zu entrichten.

Alleinnutzung:
NEUNZEHN03 ab 60 Personen (Mindestpersonenzahl/Umsatz)
Kleines Restaurant 25 Personen (Mindestpersonenzahl/Umsatz)
Restaurant 50 Personen (Mindestpersonenzahl/Umsatz)

3. Minder-Mehrbesuch

Der Kunde hat dem NEUNZEHN03 die Anzahl der Gäste bis 14 Werktage (für die Speisen) vor dem Termin der Leistungserbringung mitzuteilen, ansonsten ist die gemeldete Personenzahl bindend.

4. Beschädigung/Sonderreinigung

Bei besonderer Verschmutzung des Clubhauses und des Geländes behält sich das Clubhaus vor, eine Sonderreinigung zu berechnen; je nach Aufwand und Schaden.

5. Aufbau/Dekoration/Feuerwerk/Brandmeldeanlage

Aufbauarbeiten sind in den Räumlichkeiten nur nach Absprache möglich. Die Termine können bis 7 Tage vor Veranstaltung widerrufen werden.

Dekorationsmaterial und sonstige von dem Kunden eingebrachte Gegenstände müssen den örtlichen feuerpolizeilichen und sonstigen behördlichen Vorschriften entsprechen. Im Zweifelsfall kann das Clubhaus die Vorlage einer Bestätigung des zuständigen Brandschutzes verlangen.

Um Beschädigungen an der Decke / Wände etc. vorzubeugen ist das Anbringen von Dekorationsmaterialien oder sonstigen Gegenständen vorher mit dem Clubhaus abzustimmen.

Falls ein Feuerwerk stattfinden soll, so ist die Erlaubnis bei der Gemeinde einzuholen. Darüber hinaus muss die Erlaubnis des Clubhauses eingeholt werden.

Das Rauchen in den Räumlichkeiten ist nicht gestattet. Ebenso das Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Der Kunde haftet für seine Gäste und die von Ihm engagierten Künstler. Nebelmaschinen und Tischfeuerwerk etc. sind nur nach Absprache mit dem Clubhaus erlaubt.

6. Garderobe

Für Garderobe übernimmt das Clubhaus keine Haftung.

7. Korkgeld

Der Kunde darf grundsätzlich keine Getränke mitbringen.
Sollte der Kunde den Wunsch äußern seinen eigenen Wein/Spirituosen mit zu bringen, erheben wir ein Korkgeld von 17,00 € pro Flasche. Dies gilt für handelsübliche Flaschengrößen (0,1-1 Liter).

Bei mitgebrachten Flaschen in Übergroße errechnet sich das Korkgeld nach Inhaltsmenge

8. Musik und Lautstärke

Der Kunde akzeptiert dass ab 22:00 Uhr keine Außenbeschallung und Bewirtung mehr stattfinden darf. Die Lautstärke darf einen Grenzwert von 90db, gemessen in der Raummiete, ab 00:00 Uhr nicht überschreiten. Sollte die Musik dennoch zu laut sein, hat der Kunde bzw. DJ/Band etc. den Anweisungen (Musiklautstärke verringern) der jeweiligen Serviceleitung Folge zu leisten. Sollte nach mehrmaligem Auffordern die Lautstärke nicht angemessen reduziert werden, kann die Veranstaltung seitens des Neunzehn03 unterbrochen bzw. beendet werden.

9. Stornierung

Das NEUNZEHN03 ist berechtigt für Veranstaltungen jeglicher Art eine Stornogebühr zu berechnen.
In diesem Fall bestimmt der Zeitpunkt der Stornierung die Höhe des Anspruches im Neunzehn03 auf eine angemessene Vergütung.
Diese ergibt sich auf Auftragsbestätigung des Neunzehn03 sowie der nachfolgend aufgeführten Stornostaffelung .

6 Monate bis 30 Tage vor der Veranstaltung: Falls die gebuchten Räumlichkeiten anders vermietet/ in Anspruch genommen werden können, gilt eine kostenfreie Stornierung.

Vom 29.bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 30% des entgangenen Gastronomie -Umsatzes pro vereinbarter Gästeanzahl.
Bis 13 Tage vor Veranstaltung: 60% des entgangenen Gastronomie -Umsatzes pro vereinbarter Gästeanzahl.
Ab 7 Tage vor Veranstaltung: 100% des entgangenen Gastronomie-Umsatzes pro vereinbarter Gästeanzahl.

10. Rechnungen

Fällige Rechnungen sind binnen 14 Tage ohne Abzug zahlbar.

11. Gerichtstand

Pforzheim