Corona-Verordnung Gaststätten & Hygienekonzept

Corona-Verordnung Gaststätten & Hygienekonzept

Die Sicherheit unserer Gäste und Mitarbeiter liegt uns am Herzen. Daher haben wir für unser NEUNZEHN03 ein Hygienekonzept erarbeitet. So können Sie weiterhin mit einem guten Gefühl einen schönen und genussvollen Aufenthalt bei uns genießen. Weitere Informationen haben wir für Sie auch im Außenbereich unserer Gaststätte zum Aushang gebracht. Wir bitten Sie um Beachtung der nachfolgenden geltenden, gesetzlichen Auflagen von Baden-Württemberg für Speiselokale.

Reservierungspflicht
Bitte reservieren Sie ausschließlich per Telefon während unserer Öffnungszeiten. (07234 – 13 15)

Sitzplatzzuweisung
Wir sind angehalten Ihnen einen Sitzplatz zuzuweisen.

Registrierungspflicht
Wir müssen Ihre Kontaktdaten notieren. (Name ,Tel, etc.)


Viele Maßnahmen und Hygienevorgaben sind zu beachten, wir wollen Ihnen versichern alles zu tun, damit Sie sich auch weiterhin bei uns wohlfühlen. Selbstverständlich halten wir den Mindestabstand von 1,50 Meter der Tische zueinander ein, und tragen die vorgeschriebene Mund- und Nasenbedeckung im Kontakt mit Ihnen. Es freut uns sehr, wenn Sie möglichst bargeldlos bei uns bezahlen.

Wir freuen uns auf Ihre Reservierung und die Treue zu unserem Lokal, Ihrem NEUNZEHN03.